Vereinsinfo 2 23.3.2020

Liebe Aumunder,
das Sportamt hat sich offiziell zu Arbeiten in unseren Hallen geäußert:

Von: Arndt, Friedrich (Ordnungsamt) email hidden; JavaScript is required Gesendet: Montag, 23. März 2020 15:55

Die Arbeiten an den Booten fallen unter den Begriff „Zusammenkünfte in Vereinen“ im Sinne der Ziffer 1 c) der Allgemeinverfügung und sind damit verboten. Es ist dabei unerheblich, dass die Vereinsmitglieder jeweils allein an ihren Booten arbeiten. Es genügt die Tatsache, dass die Halle für die Mitglieder geöffnet und damit eine Zusammenkunft möglich ist.”

Darüber hinaus wird die Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 heute noch einmal verschärft, so dass auch vor diesem Hintergrund eine restriktive Auslegung der angeordneten Schutzmaßnahmen geboten ist.

Alle anderen Vereinsaktivitäten wie das

  • Abslippen
  • Arbeitsdienste
  • Veranstaltungen

bleiben verboten.

Bitte informiert euch auf unserer Homepage: www.wsva.de

Bitte bleibt gesund,
Uwe Wenzel
1. Vorsitzender